Allgemeine Infos zum Semesterticket, der Höhe des Semesterticket-Beitrags, dessen Geltungsbereich und mehr findest du unter dem Service-Punkt Semesterticket.
ACHTUNG!
Es gibt keinen Erstattungsanspruch nach Exmatrikulation innerhalb eines Semesters. Es ist aber möglich, die Exmatrikulation im Semester mit Gültigkeitsdatum Ende des Semesters vornehmen zu lassen, dann behält das Deutschlandsemesterticket bis dahin seine Gültigkeit. Nähere Auskunft erteilt das Studienbüro der Hochschule Fulda.
Erstattung des Deutschlandsemesterticket-Beitrags
Die Frist zur Antragsstellung auf Erstattung des Ticket des WiSe24-25 endet am 27.10.2024.
Vertragsbasis für das Semesterticket ist das Solidarmodell. Grund hierfür ist, dass die Rentabilität eines Semestertickets für die Verkehrsunternehmen nur dann gegeben ist, wenn alle immatrikulierten Studierenden (ausgenommen Studierende von Fernstudiengängen) dazu angehalten werden, ihren Beitrag zu leisten.
Der Deutschlandsemesterticket-Beitragserstattungsantrag kann nach Lesen der unteren Informationen im Online-Rückerstattungsportal gestellt werden.
Nach Antragstellung wird das Deutschand-Semesterticket umgehend gesperrt!
Wichtig!
Hier der Link zur Satzung zur Erstattung des Beitragsanteils Deutschlandsemesterticket.
Anträge für das Sommersemester 2024 können gestellt werden, wenn sich der/die AntragstellerIn in horstl zurückgemeldet hat. Antragsfristende beachten!
Fragen bitte an semesterticket@asta.hs-fulda.org.
Leider kommt es immer wieder zu Missverständnissen bei der Antragstellung!
Vorab daher einige Kurzinfos:
- Das RESST-System kommuniziert über deine Hochschul-Emailadresse, daher vergiss nicht, diese regelmäßig zu überprüfen.
- Stell den Antrag erst, wenn du rückgemeldet bist und alle Unterlagen vorhanden sind.
- Achtung bei Auslandssemester und Auslandspraktikum: drei volle Monate sind nicht gleich 3 volle Monate, siehe unten.
Die Erstattung
Zunächst sind diese Punkte zu beachten:
- Zuständigkeit für das Antragsverfahrens: Die Bearbeitung der Anträge, die Genehmigung oder Ablehnung obliegt ausschließlich dem AStA. Auch für die Beantwortung potenzieller Fragen (nachdem du die Infos zur Antragstellung auf unserer Homepage gelesen hast) ist ausschließlich der AStA zuständig. Du findest uns im Gebäude 50 im 1. OG, telefonisch sind wir unter +49 661 9629 140 oder per Email unter semesterticket@asta.hs-fulda.org zu erreichen. Eine Erstattung erfolgt erst nach Genehmigung des Antrags und Endbearbeitung durch das Studienbüro; die Überweisung wird durch das Finanzmanagement der Hochschule auf das in Horstl hinterlegte Konto veranlasst.
- Erst wenn der Semesterbeitrag überhaupt gezahlt wurde, ist eine Erstattung möglich! Generell muss jeder Studierende den Semesterbeitrag an die Hochschule per Lastschrift zahlen, anderenfalls besitzt man kein Semesterticket und wird sogar exmatrikuliert. Fernstudierende ohne Präsenzpflicht, GasthörerInnen, die einen geringeren Beitrag zahlen, sind nicht im Besitz des Semestertickets.
- Einreichungsfrist: Der Online-Antrag auf Erstattung muss bis spätestens zum zweiten Sonntag nach Vorlesungsbeginn laut Semesterterminplan der Hochschule Fulda (WiSe 2024-24: So. 27.10.2024), alle benötigten Unterlagen zu gestellten Anträgen bis spätestens zum dritten Sonntag (WiSe 2024-25 : So. 01.11.2024) im Resst-Onlinesystem eingereicht werden. Alle zu spät eingereichten Anträge werden nicht mehr bearbeitet. Der AStA fordert bei unvollständigen Anträgen den Antragsteller / die Antragstellerin per Mail auf, fehlende Nachweise nachzureichen. Wenn die Hochschul-Emailadresse von den AntragstellerInnen nicht regelmäßig genutzt wird und so Emails aus dem RESST oder von semesterticket@asta.hs-fulda.org nicht beachtet werden, oder die gesetzte Frist ohne oder mit unzureichender Rückmeldung abläuft, kann der Antrag unverzüglich abgelehnt werden. Also: Antrag erst stellen, wenn alle Unterlagen vorhanden sind!
Erstattungsgründe
- Auslandssemester / Auslandspraktikum
Erstattung des Deutschlandsemesterticket-Beitrags aufgrund:
- des Aufenthalts an einer Hochschule außerhalb Deutschlands oder
- eines Praktikums im Rahmen des Studiums außerhalb Deutschlands
für mindestens 3 volle Monate innerhalb des Semesters an der Hochschule Fulda, für das die Erstattung beantragt wird. (SoSe 01.04. - 30.09. oder WiSe 01.10. - 30.03. des Folgejahrs)
Beispiel für unzureichende Praktikumszeit:
- im SoSe: 12.01. - 26.06.
- im Wise: 12.07. - 23.12.
- Schwerbehinderung
Erstattung des Deutschlandsemesterticket-Beitrags für schwerbehinderte Menschen, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen, die noch für mindestens 3 volle Monate innerhalb des Semesters an der Hochschule Fulda, für das die Erstattung beantragt wird, gültig ist.
- Urlaubssemester
Erstattung des Deutschlandsemesterticket-Beitrags auf Grund eines Urlaubssemesters.
- Doppelimmatrikulation
Bei Studierenden, die an zwei Hochschulen mit Pflichtabnahme vom Deutschlandsemesterticket immatrikuliert sind, kann an einer Hochschule der Deutschlandsemesterticket-Beitrag erstattet werden. Es ist zu bestätigen, dass nur an einer Hochschule ein Erstattungsantrag gestellt wird.
- Landes-Ticket-Hessen
Erstattung des Deutschlandsemesterticket-Beitrags aufgrund des gleichzeitigen Besitzes des Landes-Ticket-Hessen (mit aufgedruckter Gültigkeit von mindestens 3 vollen Monaten innerhalb des Semesters an der Hochschule Fulda, für das die Erstattung beantragt wird).
Die 6 Schritte zur Erstattung des Semesterticket-Beitrags
1. Informieren
Welcher der 5 oben genannten Erstattungsgründe trifft auf dich zu? Wenn du dir nicht sicher bist, lieber noch einmal nachfragen per Email an semesterticket@asta.hs-fulda.org.
2. Rückmelden in horstl
Stelle bitte erst den Antrag auf Erstattung des Deutschlandsemesterticket-Beitrags, wenn du in horstl dein Lastschriftmandat für den Semesterbeitrag, von dem du den Anteil des Deutschlandsemestertickets zurückerhalten möchtest, erteilt hast und dich im zweiten Schritt in horstl auch zurückgemeldet hast. Nach der Antragstellung wird die Sperrung durch uns in horstl vermerkt und du erhältst eine E-Mail von resst@asta.hs-fulda.org.
Du erhälst dann keinen Zugang zum Deutschlandsemesterticket.
3. Nachweise besorgen
- Für die Bewilligung eines Urlaubssemesters (Beurlaubungsantrag der Hochschule) ist das Studienbüro zuständig (Fristende für den Urlaubsantrag ist im SoSe der 15.04. und im WiSe der 15.10.). Wenn dem Urlaubsantrag stattgegeben wurde, ist in der Studienbescheinigung der Status: Beurlaubung angegeben. Diese Bescheinigung musst du dann in deinem Online-Antrag im RESST hochladen.
- Im Falle eines Auslandsemesters ist eine Kopie oder Immatrikulationsbescheinigung der Gasthochschule (nicht nur Zulassung!) nötig, auf der der Zeitraum des Auslandsstudiums genannt sein muss, welcher mindestens 3 volle Monate im Semester an der Hochschule Fulda, für das die Erstattung beantragt wird, liegen muss. Diese Bescheinigung wird in der Regel erst im Ausland nach Ankunft an der Gastuni ausgestellt. Die Auslandsimmatrikulationsbescheinigung musst du dann in deinem Online-Antrag im RESST hochladen.
Hier findest du ein Formular, auf dem du dir von deiner Gastuni die Semesterdauer bescheingen lassen kannst. - Im Falle eines Auslandspraktikums ist eine Vertragskopie oder eine verbindliche Bestätigung der Praktikumsstelle nötig. Achte darauf, dass alle Unterschriften/Stempel vorhanden sind. Die Praktikumsdauer muss genannt sein und mindestens 3 volle Monate im Semester an der Hochschule Fulda, für das die Erstattung beantragt wird, liegen. Die Praktikumsbescheinigung / der Praktikumsvertrag musst du dann in deinem Online-Antrag im RESST hochladen.
- Im Falle einer Doppelimmatrikulation ist eine Kopie des Semestergebührenbescheides der anderen Hochschule, aus dem ersichtlich ist, dass ein Deutschlandsemesterticket erworben wurde, erforderlich. Außerdem musst du schriftlich bestätigen, dass nur an der Hochschule Fulda ein Erstattungsantrag gestellt wurde. Dazu musst du die Eidesstattliche Versicherung Semesterticket an zwei Hochschulen ausfüllen und unterschreiben. Diese Unterlagen lädst du dann in deinem Online-Antrag im RESST hoch.
- Eine Kopie des Schwerbehindertenausweis und Beiblatt mit zugehöriger Wertmarke, die mindestens für drei Monate in dem Semester, für das der Antrag gestellt wird, gültig sein muss, ist als Nachweis für die unentgeltliche Beförderung auf Grund von Schwerbehinderung erforderlich. Diese Unterlagen musst du dann in deinem Online-Antrag im RESST hochladen.
- Eine Kopie des Landes-Ticket-Hessen (wird nur für ArbeitnehmerInnen des Landes Hessen ausgestellt) ist als Nachweis für die unentgeltliche Beförderung erforderlich. Diese musst du dann in deinem Online-Antrag im RESST hochladen.
4. Stellen des Antrags
- der Antrag muss bis spätestens 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn im Online-System des AStA gestellt werden
- alle benötigten Unterlagen müssen zur Bearbeitung im Online-System sein
- Fristen müssen beachtet werden!
5. Prüfung des Antrags:
- Nachdem alle Unterlagen vorliegen, wird dein Antrag durch den AStA geprüft.
6. Erstattung des Deutschlandsemestertickebetrags:
- Sofern dein Antrag auf Rückerstattung genehmigt wurde, wird er zur Weiterverarbeitung an das Studienbüro gesendet.
Der Semesterticket-Beitrag wird unter Abzug der Antragsbearbeitungsgebühren von der Hochschule an das von dir in horstl hinterlegte Konto zurücküberwiesen. Das Bankkonto muss eindeutig sein. Den Vorgang der Überweisung übernimmt die Hochschule, nicht der AStA.
Alles gelesen? Dann darfst du gerne dem Link zum Onlineantrag folgen: resst.hs-fulda.org