Das Studierendenparlament trifft sich (in der Vorlesungszeit) ca. einmal im Monat Mittwochs ab (meistens) 16:00 Uhr in wechselnden Räumen. Das genaue Datum, die Uhrzeit, der Raum sowie die vorläufige Tagesordnung werden spätestens 7 Tage vor der Sitzung per Mail an den AStA sowie die Mitglieder des Studierendenparlaments bekannt gegeben und können dort erfragt werden.
Alle Hochschulangehörigen können ohne vorherige Anmeldung an den Sitzungen teilnehmen, haben dort allerdings nur Stimmrecht, wenn sie gewählte Mitglieder des Studierendenparlaments sind, und auch nur dann Rederecht, es sei denn, es wird ihnen erteilt. Studierende können sich zu Beginn der Sitzung unter dem Punkt "Anfragen aus der Studierendenschaft" oder unter dem TOP (Tagesordnungspunkt) "Verschiedenes" am Ende der Sitzung sowohl mündlich als auch schriftlich mit ihren Anliegen an das Studierendenparlament wenden.
Beschluss 126/98 des Rates der FH Fulda (jetzt Senat der Hochschule Fulda) vom 09. Dezember 1998:
"Mittwochs haben in der Zeit von 13:00 Uhr (d.h. nach Beendigung der 6. Stunde) bis Tagende keine Lehrveranstaltungen stattzufinden, um Interessierten die Möglichkeit zu geben, ohne Benachteiligung in den Gremien mitzuwirken."
An deutschen Hochschulen existiert das Prinzip der Studentischen Selbstverwaltung. Schon zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde das Prinzip einer einheitlichen Organisation aller Studierender durch die Urburschenschaft formuliert.
Bereits um die Jahrhundertwende gründeten sich erste Allgemeine Studierendenausschüsse, die nichtmehr nur die Mitglieder von Studentenverbindungen sondern die Interessen aller Studierenden zu vertreten versuchten.
Seit 1976 findet sich im Hochschulrahmengesetz die Kann-Bestimmung einer verfassten Studierendenschaft, die eine studentische Verwaltung, wie sie heute (außer in Unions-geführten Bundesländern) angewendet wird. Eine gesetzlich feste Verankerung der verfassten Studierendenschaft wurde trotz des Versuches bisher nicht erreicht.
Die Organisation der studentischen Selbstverwaltung könnt Ihr dem Diagramm unten entnehmen. Darüber hinaus gibt es Gremien, in denen gewählte Vertreter aus Professorenkollegium, Fachschaft, Studierendenschaft, Präsidium und dem Kreis der wissenschaftlichen oder administrativ-technischen Mitarbeitenden zusammenkommen.
